A. Vertragsgegenstand
A.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Sherlock GmbH beziehend auf die von Sherlock GmbH veranstalteten Events oder andere von der Sherlock GmbH angebotene Leistungen.
B. Vertragsabschluss
B.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Sherlock GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei der Buchungsstelle (Buchungsformular, Kontaktperson zur Sherlock GmbH) zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für Sie und Sherlock GmbH wirksam.
B.2 Meldet die buchende Person weitere Veranstaltungsteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
C. Leistungen
C.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog und aus den Veranstaltungsunterlagen. Sonderwünsche seitens der Teilnehmer oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von Sherlock GmbH beginnen, wenn in der Eventbeschreibung nicht anders vermerkt, mit dem Eintreffen der Teilnehmer am Spielstandort. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich. Zu beachten ist, dass die Zeitfenster für jede Gruppe separat reserviert werden und der Raum entsprechend vorbereitet wird. Bei einem Zuspätkommen oder Nichterscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt verfällt der Anspruch auf die bezahlte Leistung. Ein Anspruch auf eine Ersatzleistung besteht nicht.
D. Preise und Zahlungsbedingungen
D.1 Die Preise für die Events sind online in der Rubrik «
Preise» vermerkt resp. ergeben sich aus der entsprechenden Buchungsbestätigung. Die Preise verstehen sich, wenn nichts Anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, für die ganze Gruppe in Schweizer Franken. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
D.2 Die Zahlungsbedingungen sind im Buchungssystem festgelegt. Der Event wird im Voraus bezahlt. Die Buchung ist erst nach Bezahlungseingang gültig.
D.3 Bei einer Bezahlung auf Rechnung oder vor Ort (Firmenkunden, Spezialarrangements, Team Events) ist der auf der Buchungsbestätigung vermerkte Betrag geschuldet, sobald die verbindliche Buchungsbestätigung ausgestellt wurde. Die Rechnung ist, sofern nicht anders vereinbart, bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen.
E. Teilnahmebedingungen
E.1 Die maximale Anzahl Teilnehmer ist abhängig vom Spielszenario.
E.2 Das Mindestalter für die Teilnahme an Room Escape beträgt 8 Jahre. Die Teilnahme von Personen unter 14 Jahren ist nur in Begleitung von Erwachsenen möglich.
E.3 Room Escape ist nicht geeignet für Leute mit Platzangst, Panikattacken, Unwohlsein in engen und dunklen Räumen oder Ähnlichem.
E.4 Die Mitnahme von elektronischen Geräten und Magnetkarten (Mobiltelefone, Kreditkarten, Badges etc.) in die Räumlichkeiten von Room Escape erfolgt auf eigene Gefahr. Solche Gegenstände können bei uns kostenfrei deponiert werden.
F. Nutzungsbedingungen
F.1 Die Konsumation von Esswaren und Getränken aller Art ist während des Aufenthalts in den Spielräumen von Room Escape untersagt.
F.2 Das Fotografieren und Aufzeichnen von Videos ist in den Räumen von Room Escape untersagt.
F.3 Die Teilnehmer haften vollumfänglich für mutwillig verursachte Schäden an Einrichtung und Gegenständen.
F.4 Den Anweisungen des Spielleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
F.5 Diese Nutzungsbedingungen werden den Teilnehmern vor dem Spiel mündlich bekannt gemacht.
G. Änderung betreffend Anmeldung oder Absage der Teilnahme (Annullierung)
G.1 Nach Zustandekommen des rechtsgültigen Vertrages gemäss Ziffer B.1 ist eine Änderung oder Übertragung Ihrer Buchung nur nach Rücksprache mit Sherlock GmbH möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
G.2 Der Vertragsabschluss bezieht sich im Speziellen auf das gebuchte Spielszenario und Zeitfenster, sowie die Anzahl teilnehmender Personen. Da für verschiedene Gruppengrössen verschiedene Preise verlangt werden, ist eine Änderung der Teilnehmerzahl nach Vertragsabschluss nur nach vorgängiger Kontaktaufnahme per E-Mail möglich.
G.3 Bei einer Absage/Stornierung durch den Teilnehmer oder Nichterscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt besteht Anspruch auf Rückerstattung wie folgt:
- Stornierung erfolgte 72 Stunden vor Spielbeginn oder mehr: Bezahlter Betrag. Rückerstattungen erfolgen in Form eines Gutscheins.
- Stornierung erfolgte weniger als 72 Stunden vor Spielbeginn: Bezahlter Betrag abzüglich CHF 50. Rückerstattungen erfolgen in Form eines Gutscheins.
- Wurde das Spiel noch nicht bezahlt (Buchung auf Rechnung oder Vorkasse), werden CHF 50 pro Spiel in Rechnung gestellt.
H. Programmänderungen seitens Sherlock GmbH, Absage der Durchführung (Annullierung)
H.1 Sherlock GmbH behält sich vor, geringfügige Änderungen der Leistungen vorzunehmen. Dies hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder den Inhalt des vorliegenden Vertragsgegenstandes.
H.2 Es kann vorkommen, dass Sherlock GmbH einen Event absagen resp. eine Buchung stornieren muss. In diesem Falle wird der Teilnehmer umgehend informiert und ihm ein gleichwertiges Angebot unterbreitet. Sollte der Teilnehmer nicht auf dieses eintreten können, besteht Anspruch auf die Rückerstattung des bezahlten Preises. Anspruch auf weitere Vergütungen für Ausgaben oder Verluste sind ausgeschlossen.
H.3 Der Eintritt an die Veranstaltung Room Escape kann den Teilnehmern (Gruppe oder einzelne Gruppenmitglieder) ohne Angabe von weiteren Gründen verweigert werden, falls diese unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss stehen oder sich anderweitig unzumutbar verhalten. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Falle nicht.
I. Höhere Gewalt
I.1 Muss die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Höhere Gewalt sind Ereignisse, welche die Sherlock GmbH weder vorhersehen noch abwenden konnte. Dazu gehören namentlich: Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Politische Unruhen, Naturkatastrophen, nukleare Ereignisse, Feuer-/ Wasserschaden oder gleichwertige Ereignisse.
K. Haftung von Sherlock GmbH
K.1 Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
K.2 Die Teilnahme an Spielangeboten von Sherlock GmbH erfolgt auf eigene Verantwortung.
K.3 Sherlock GmbH stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen mit angemessener Sorgfalt und entsprechenden Kenntnissen erbracht werden. Die Haftung wird durch die Sherlock GmbH übernommen, falls die vertraglich festgelegten Vereinbarungen aufgrund von Versäumnissen der Sherlock GmbH, deren Mitarbeitern oder Lieferanten nicht oder mangelhaft erfüllt werden. Zu beachten ist, dass es in der Verantwortlichkeit des/ der Teilnehmer(s) liegt, zu beweisen, dass die angemessene Sorgfalt und/ oder Kenntnis nicht erbracht wurde. Eine Haftung gegenüber den Mitarbeitern und Lieferanten von Sherlock GmbH liegt nur dann vor, wenn diese zum Zeitpunkt der Leistung in einem gültigen Vertragsverhältnis zur Sherlock GmbH gestanden haben.
K.4 Sherlock GmbH übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden wie Verletzungen jeglicher Art, Todesfälle, Verluste (z. B. nicht empfundenes Vergnügen) oder Ähnliches. Ebenso wenig übernimmt Sherlock GmbH die Haftung für Leistungen gegenüber Dritten.
L. Änderung der AGB
L.1 Sherlock GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern. Es gilt die jeweils aktuellste nutzbare Fassung.
M. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
M.1 Der ausschliessliche Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der Sherlock GmbH. Anwendbar ist ausschliesslich das Schweizerische Recht.
Im Januar 2020, Sherlock GmbH